AVIS Bora Bora

🛡️ Versicherungen und Garantien

Die Vollkaskoversicherung ist in allen unseren Mieten enthalten. Nachfolgend finden Sie die Details der Deckungen, die Selbstbeteiligungen je Kategorie und die Optionen, um in Bora Bora ganz entspannt unterwegs zu sein.

Ist die Versicherung im Preis enthalten?

Ja, eine Vollkaskoversicherung ist in allen unseren Mietverträgen enthalten. Sie deckt Schäden am Fahrzeug und Haftpflicht gegenüber Dritten ab.

Eine Selbstbeteiligung bleibt jedoch im Schadensfall zu Lasten des Mieters:

  • 200 000 XPF für Economy-Fahrzeuge (Panda, Roller, Fun Cars)
  • 250 000 XPF für SUV und Familienfahrzeuge (Duster, Lodgy, Clio, Rav-4)
  • 350 000 XPF für Premium-Fahrzeuge (Wrangler, Boxer)

Zwei Optionen ergänzen diese Grundversicherung:

  • SCDW (Selbstbeteiligungs-Rückkauf) — beseitigt die Selbstbeteiligung im Schadensfall
  • Ultimate Cover — erweiterter Schutz für Reifen & Räder, Glasbruch, Schlüsselverlust und Fahrzeugdiebstahl

In welchen Fällen gilt die Versicherung nicht?

Die Versicherung deckt Schäden nur, wenn die allgemeinen Mietbedingungen eingehalten werden. Sie ist insbesondere in folgenden Fällen ungültig:

  • Fahren auf Bergstraßen, unbefestigten Pisten, Pfaden oder Stränden — unsere Fahrzeuge sind streng auf die Ringstraße und die asphaltierten Wege der Insel beschränkt
  • Eintauchen des Fahrzeugs ins Wasser (Lagune, Furt, überflutete Strände, Salzwasser) — unabhängig vom Wasserstand
  • Nicht im Vertrag eingetragener Fahrer
  • Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen
  • Nichteinhaltung der Straßenverkehrsordnung
  • Gewerbliche Nutzung (entgeltliche Personenbeförderung)

Diese Ausschlüsse gelten für alle Versicherungsstufen (Grundversicherung, SCDW und Ultimate Cover). Bei Verstoß haftet der Mieter für den gesamten Schaden, ohne Begrenzung durch die Selbstbeteiligung.

📋 Die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Buchungsseite und bei der Vertragsunterzeichnung einsehbar.

Was passiert im Falle eines Unfalls?

Im Falle eines Unfalls:

  1. Kontaktieren Sie sofort unser Büro
  2. Füllen Sie einen Unfallbericht aus, wenn ein anderes Fahrzeug beteiligt ist
  3. Fotografieren Sie die Schäden
  4. Unser Team begleitet Sie bei allen administrativen Schritten

Die Selbstbeteiligung bleibt zu Ihren Lasten, es sei denn, Sie haben die SCDW-Option abgeschlossen. Wir bearbeiten Schäden fair und transparent, basierend auf nachprüfbaren Belegen.

Was ist der Unterschied zwischen SCDW und Ultimate Cover?

Die Grundversicherung ist in jeder Anmietung enthalten. Zwei Optionen können sie erweitern:

  • Die SCDW (Selbstbeteiligungs-Rückkauf) beseitigt die Selbstbeteiligung bei einem Zusammenstoß.
  • Die Ultimate Cover erweitert die SCDW um Reifen & Räder, Glasbruch, Schlüsselverlust und Fahrzeugdiebstahl.

Übersicht der Deckungen:

SchadensartBasis+ SCDW+ Ultimate
Haftpflicht (Dritte)
Fahrzeugschäden (Kollision)Selbstbeteiligung✅ 0 XPF✅ 0 XPF
Reifen & Räder (befestigte Wege)
Glasbruch
Schlüsselverlust
Fahrzeugdiebstahl
Persönliche Gegenstände des Kunden

Ultimate Cover kann nur in Verbindung mit der SCDW abgeschlossen werden.

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